Alles richtig gemacht und trotzdem muss man haften
(r-s, 2010-08-29) Auf einer schmalen Straße kam einem Autofahrer eine Großraumlimousine (Van) entgegen. Durch die riesige Dimension des Fahrzeuges eingeschüchtert, wich der Autofahrer nach rechts aus und geriet dabei mit seinem Fahrzeug ins Schleudern. Den dabei erlittenen Schaden wollte der Autofahrer von dem Halter der Großraumlimousine ersetzt haben.
Obwohl die Fahrerin der Großraumlimousine gegen keine Verkehrsregel verstoßen und auch keinen Fahrfehler begangen hatte, entschied das Gericht, dass sie zur Hälfte für den Schaden aufzukommen habe.
Auch wenn die Fahrerin sich verkehrsrechtlich korrekt verhalten habe, genüge es nach Ansicht des Gerichts für die Haftung, dass ihr Pkw den Unfall irgendwie mit veranlasst habe (OLG Hamm, 27 U 62/00).
Obwohl die Fahrerin der Großraumlimousine gegen keine Verkehrsregel verstoßen und auch keinen Fahrfehler begangen hatte, entschied das Gericht, dass sie zur Hälfte für den Schaden aufzukommen habe.
Auch wenn die Fahrerin sich verkehrsrechtlich korrekt verhalten habe, genüge es nach Ansicht des Gerichts für die Haftung, dass ihr Pkw den Unfall irgendwie mit veranlasst habe (OLG Hamm, 27 U 62/00).

