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Berechnen des Alkoholpegels mit dem Online Promillerechner

Du fragst dich nach einem Kneipenbesuch oder einer feuchtfröhlichen Feier, welchen Blutalkoholspiegel du wohl haben könntest?
Was macht es aus, wenn du vorher etwas gegessen hast? Gebe auf dieser Seite einfach deine Werte in den Promillerechner ein
und schaue dir das Ergebnis an!

Bitte beachte, dass die Berechnung nur ungefähre Werte liefert, die aus verschiedenen Gründen (Gesundheitszustand, Verfassung,
Stress, ...) vom tatsächlichen Wert abweichen können.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Der Promillerechner ermittelt den ungefähren Blutalkoholwert basierend auf dem Widmark/Watson-Algorithmus.

Angaben zur Person

Alter:
Größe (cm):
Gewicht (kg):
Geschlecht:
 

Trinkverhalten

Hier sind einige Getränke vorgegeben. Bitte wählen Sie aus, was Sie getrunken haben:

Getränk: Anzahl: Größe:
Bier (4,9% vol)
Starkbier (6,5% vol)
Bier-Mix (2,5% vol)
Alkopop (5,5% vol)
Sekt (11% vol)
Wein (12% vol)
Whisky (50% vol)
Longdrink Korn (8% vol)
Longdrink Vodka (10% vol)
Schnaps (35% vol)
Cocktail (12% vol)

Zusatzangaben

Letzte Mahlzeit:
Trinkzeitraum:
   (vom ersten zum letzten Getränk)
Zeit nach letztem Getränk:
 

Promille-Ergebnis

Das folgende Ergebnis wurde aus Ihren Eingaben ermittelt:

Promille:
? Promille
Insgesamt getrunken:
? Liter mit ()
Enthaltener Alkohol:
? ml (?% vol)
Strafe:
nein
Führerscheinentzug:
nein
Wohlbefinden (Alkoholstatus):
 
unbekannt
Nüchtern in frühestens:
? Stunden

 

Wie viele Promille sind erlaubt beim Fahren?

Absolutes Verbot alkoholischer Getränke - 0,0 Promille

  • Geldbuße für Führerscheininhaber unter 21 Jahren und für Führerscheininhaber in der Probezeit:
    2 Punkte, 125 Euro Geldbuße, Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre (und Aufbauseminar)

Relative Fahruntüchtigkeit - 0,3 bis unter 0,5 Promille

  • Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
  • Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer.

Relative Fahruntüchtigkeit - ab 0,5 Promille

  • Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    1. Verstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot,
    2. Verstoß: 4 Punkte, 1000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot,
    jeder weitere Verstoß: 4 Punkte, 1500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot,
  • Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
    bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Absolute Fahruntüchtigkeit - ab 1,1 Promille

  • Strafbar:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
    bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Bei Entzug der Fahrerlaubnis kann der Führerschein nach der Sperrfrist oft nur nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten neu beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für mehrfache Alkohol-Verstöße oder Fahrten bei einem Alkoholgehalt ab 1,6 Promille oder Drogenverstößen.

Beim Fahrrad beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille, beim Schiff erst ab 2,0 Promille.


Promillegrenzen im Ausland

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die generellen Promillegrenzen im Ausland. Nähere Informationen finden sich beim Auswärtigen Amt unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.

Albanien 0,0 ‰   Jersey 0,8 ‰   San Marino 0,5 ‰  
Andorra 0,5 ‰   Kanada 0,8 ‰   Schweden 0,2 ‰  
Armenien 0,0 ‰   Kroatien 0,0 ‰   Schweiz 0,5 ‰  
Aserbaidschan 0,0 ‰   Lettland 0,5 ‰   Serbien 0,5 ‰  
Australien 0,5 ‰   Liechtenstein 0,8 ‰   Slowakei 0,0 ‰  
Belgien 0,5 ‰   Litauen 0,4 ‰   Slowenien 0,5 ‰  
Bosnien-Herzegowina 0,5 ‰   Luxemburg 0,8 ‰   Spanien 0,5 ‰  
Bulgarien 0,5 ‰   Malta 0,8 ‰   Tschechien 0,0 ‰  
Dänemark 0,5 ‰   Mazedonien 0,5 ‰   Türkei 0,5 ‰  
Estland 0,2 ‰   Moldawien 0,3 ‰   Ukraine 0,0 ‰  
Finnland 0,5 ‰   Monaco 0,5 ‰   Ungarn 0,0 ‰  
Frankreich 0,5 ‰   Montenegro 0,5 ‰   USA 0,8 ‰  
Georgien 0,3 ‰   Neuseeland 0,8 ‰   Vereinigtes Königreich 0,8 ‰  
Gibraltar 0,5 ‰   Niederlande 0,5 ‰   Weißrussland 0,0 ‰  
Griechenland 0,5 ‰   Norwegen 0,2 ‰   Zypern 0,5 ‰  
Guernsey 0,8 ‰   Österreich 0,5 ‰      
Irland 0,8 ‰   Polen 0,2 ‰      
Island 0,5 ‰   Portugal 0,5 ‰      
Isle of Man 0,8 ‰   Rumänien 0,0 ‰      
Italien 0,5 ‰   Russland 0,5 ‰      

Daneben gibt es noch in wenigen Ländern Sonderregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen oder Führerscheinneulinge. So gelten in Griechenland 0,2 ‰ für Motorradfahrer, für Anhängergespanne gelten in der Türkei 0,0 ‰. Eigene Promillegrenzen für Fahranfänger, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gibt es in Österreich (0,1 ‰), Spanien (0,3 ‰), Griechenland (0,2 ‰) und Lettland (0,2 ‰). In den Niederlanden gilt die spezielle Promillegrenze von 0,2 ‰ für Fahranfänger sogar über einen Zeitraum von fünf Jahren.