Mißbrauch von Kennzeichen ( Kennzeichenmissbrauch ) fälschen, verändern, beseitigen, verdecken von Kennzeichen, Straßenverkehrsgesetz§ 22 StVG;

Missbrauch von Kennzeichen (§ 22 StVG)

Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Punkte in Flensburg: 6

Wer ein Kfz oder einen Kfz-Anhänger mit einem gefälschten oder mit einem anderen amtlichen Kennzeichen versieht oder das amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, sofern die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (§ 22 StVG).

Die gleiche Strafe trifft eine Person, die ein Kfz oder einen Kfz-Anhänger auf öffentlichen Straßen gebraucht, obwohl ihr bekannt ist, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs in der zuvor genannten Weise manipuliert wurde.

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