fahrlässige Tötung im Straßenverkehr Strafgesetzbuch Straftat Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, Haftstrafe, Freiheitsstrafe, Straßenverkehrsgesetz § 222 StGB,
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Freiheitsstrafe: bis 5 Jahre oder Geldstrafe
Punkte in Flensburg: 5
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird gem. § 222 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass sein Verhalten für den Tod des anderen ursächlich war und für ihn voraussehbar war, dass sein Verhalten zum Tod des anderen führte.
Der Täter muss nicht die konkreten Einzelheiten des tatsächlichen Geschehensablaufes voraussehen können. Es reicht, wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens ein bestimmtes Verhalten zu einem bestimmten Erfolg führen kann.
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