Verkehrstraftaten
Begeht jemand im Straßenverkehr eine Pflichtverletzung, wird dies auf unterschiedliche Weise geahndet.
Ein geringfügiger Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld, ein schwerer Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
Nimmt der Verstoß Strafcharakter an, leitet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ein.
Eine Verkehrsstraftat kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden. Des weiteren kann die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Die Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat wird im Bundeszentralregister eingetragen und mit 5 bis 7 Punkten bewertet.
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