Bußgeld, einfahren, rückwärts fahren, ausfahren, Grundstück, Fußgängerbereich, verkehrsberuhigter Bereich
| Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot in Monaten | Fs* | |
| Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet | 30 | |||
| - mit Sachbeschädigung | 35 | |||
| Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 80 | 2 | s | |
| - mit Sachbeschädigung | 120 | 2 | s | |
| Rückwärtsfahren auf Autobahn/Kraftfahrstraße siehe Bußgeldkatalog Autobahn | ||||
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