Bußgeld, einfahren, rückwärts fahren, ausfahren, Grundstück, Fußgängerbereich, verkehrsberuhigter Bereich

  Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot in Monaten Fs*
Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet 30      
- mit Sachbeschädigung 35      
         
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 2   s
- mit Sachbeschädigung 120 2   s
         
Rückwärtsfahren auf Autobahn/Kraftfahrstraße siehe Bußgeldkatalog Autobahn        
         

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