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Bußgeld Alkohol / Drogen

Bußgeld Alkohol / Drogen

  Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot in Monaten Fs*
Alkohol:        
als Kfz-Führer während der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres Alkohol zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränkes angetreten 250 2   s
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze oder 0,25 mg/l-Grenze Atemalkohol        
beim ersten Mal 500 4 1 s
bei Eintrag von bereits einer Entscheidung im Verkehrszentralregister 1000 4 3 s
bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen im Verkehrszentralregister 1500 4 3 s
Beachte: Eine Alkoholfahrt ist bereits ab 0,3 °/oo strafbar, wenn Fahrfehler oder Unfall hinzukommt und wird wie eine Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille) bestraft Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, 7 Punkte      
         
Drogen/berauschende Mittel: Verstoß gegen das Drogengesetz        
beim ersten Mal 500 4 1 s
bei Eintrag von bereits einer Entscheidung im Verkehrszentralregister 1000 4 3 s
bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen im Verkehrszentralregister 1500 4 3 s
         

*Für Fahranfänger mit Führerschein auf Probe: s = schwerwiegender Verkehrsverstoß

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