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Vorsicht Schneepflug

02.12.2010 // Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) genießen Räumfahrzeuge Vorrechte. So wird ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug regelmäßig nicht für entstandene Unfälle verantwortlich gemacht.Besondere Vorsicht ist vor allem bei entgegenkommenden Schneefahrzeugen geboten. Da sie häufig über dem Mittelstreifen fahren, sollte man bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen besonders vorsichtig sein und möglichst weit rechts fahren, um nicht eine Kollision zu riskieren.Lässt sich bei einer Kollision mit einem Räumfahrzeug nicht nachweisen, dass man möglichst weit rechts gefahren ist, riskiert man, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, LG Coburg - Az.: 11 O 780/00.