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Tagesfahrlicht - Pflicht, auch am Tage mit Licht zu fahren

Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland unterwegs sein bzw. sich im Ausland ein Fahrzeug anmieten, beachten Sie bitte, dass in folgenden Ländern vorgeschrieben ist, auch am Tage mit eingeschaltetem Licht (Abblendlicht, nicht Standlicht) zu fahren.

Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert ein Bußgeld zwischen 22 und 200 Euro.
In Deutschland ist es derzeit nur für den Motorradfahrer Pflicht, auch bei Tag mit eingeschaltetem Licht zu fahren.

Verboten ist das Fahren mit Abblendlicht am Tage innerhalb von Städten in Griechenland und in Portugal.

Bulgarien

inner- und außerorts

derzeit nur eine amtliche Empfehlung

Dänemark

inner- und außerorts

 

Deutschland

inner- und außerorts

für Motorradfahrer

Estland

inner- und außerorts

 

Finnland

inner- und außerorts

 

Frankreich

inner- und außerorts

derzeit nur eine amtliche Empfehlung

Island

inner- und außerorts

 

Italien

außerorts und Autobahn

 

Kroatien

inner- und außerorts

 

Lettland

inner- und außerorts

 

Litauen

inner- und außerorts

 

Mazedonien

inner- und außerorts

 

Norwegen

inner- und außerorts

 

Österreich

 

seit 01.01.2008 keine Pflicht mehr

Polen

inner- und außerorts

 

Portugal

auf der IP 5

 

Rumänien

inner- und außerorts

 

Russland

außerorts und Autobahn

 

Schweden

inner- und außerorts

 

Schweiz

inner- und außerorts

derzeit nur eine amtliche Empfehlung

Slowakei

inner- und außerorts

15.10. - 15.03.

Slowenien

inner- und außerorts

 

Tschechien

inner- und außerorts

 

Ungarn

außerorts