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(06.09.2010) »
Nach dem Gesetz ist es dem Fahrzeugführer untersagt, ein Mobiltelefon (Handy) während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu benutzen. Er darf das Handy noch nicht einmal in die Hand nehmen, falls das Fahrzeug nicht steht und der Motor nicht ausgeschaltet ist, § 23 Abs. 1a StVO.. » mehr
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