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(06.09.2010) »
(yky) Nach Plänen der Bundesregierung soll der Führerschein ab dem Jahr 2013 nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren haben.
Entsprechende Gesetzesänderungen sind von der Regierung auf den Weg gebracht.
Grund hierfür ist, dass "der Lappen" samt Passbild immer aktuell sein soll.
Nach Umfragen in der Bevölkerung stößt der Führerschein mit Verfalldatum nicht auf Gegenliebe.
Viele halten dies für eine neue Abzocke.. » mehr (01.09.2010) » (auv, 2010-08-30) Flensburg ist gnadenlos! Wer in der Verkehrssünderkartei 18 Punkte erreicht, der muss den Führerschein abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich die Punkte angesammelt haben.
Ein Autofahrer hatte beim Veraltungsgericht einen Eilantrag gegen die Anordnung der Führerscheinbehörde gestellt, die Fahrerlaubnis abzugeben.
Der Autofahrer hatte ohne gültigen Parkschein geparkt und hierfür Punkte in Flensburg erhalten.. » mehr (25.08.2010) » Bei schweren Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog neben einem Regelbußgeld und Punkten in Flensburg ein Fahrverbot von 1 bis zu 3 Monaten vor.
Gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wird häufig Rechtsmittel wegen beruflicher Härte eingelegt.
Begründet wird das Rechtsmittel damit, dass ohne Führerschein die arbeitsvertragliche Tätigkeit nicht erfüllt werden kann und sogar der Verlust des Arbeitsplatzes droht.. » mehr Lappen, Pappe oder auch Deckel, egal wie man den Führerschein umgangssprachlich nennt, bleibt er doch ein amtliches Dokument und der Nachweis, dass der Inhaber des Führerscheins im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Um diesen Nachweis im Falle einer Kontrolle zu erbringen, ist der Führerschein während der Fahrt ständig mitzuführen und der Polizei auf Verlangen vorzuzeigen sowie gegebenenfalls auch auszuhändigen.
Hat man einen gültigen Führerschein, kann ihn aber bei einer Verkehrskontrolle nicht vorlegen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10.- €.
Sollte man den. » mehr Anders als die alte Klasse 3, bei der man noch Fahrzeuge bis zu 7,5 t fahren darf, gilt die neue Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis max. 3.5 t. Viele Einsatzfahrzeuge bringen jedoch mehr als 3,5 t auf die Waage und dürfen deshalb mit der neuen Klasse nicht mehr gefahren werden.Um auch künftig die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu gewährleisten, soll eine Sonderregelung für die freiwilligen Helfer der Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfswerken Abhilfe schaffen.
. » mehr
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