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Autokauf und Verkauf



Mit der Neuregelung des Zulassungsverfahrens von Kraftfahrzeugen durch die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV, in Kraft seit 01.03.2007) wurden auch die endgültige und die vorübergehende Stilllegung von Kfz neu geregelt. Beide Vorgänge werden jetzt von dem Begriff Außerbetriebsetzung (§ 14 FZV) erfasst. Gemeint ist damit die Abmeldung eines Fahrzeuges. Die Neuregelung hat wesentliche Änderungen mit sich gebracht.  » mehr

 



Das alte Auto will nicht mehr - ein anderes muss her. Aber wo ein günstiges finden? Einen beliebten Weg bietet das Internet. Private Anbieter, Autohäuser und vor allem die großen Portale wie Autoscout24.de oder mobile.de bieten eine riesige Auswahl an verschiedensten Fahrzeugen. Bequem vom PC aus kann in einem weltweiten Automarkt nach dem eigenen Wunschauto gesucht werden..  » mehr

 



Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung): Die Sachmängelhaftung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht bzw..  » mehr

 



Wenn der Autohändler im Auftrag des Kunden verkauft Wer als Privatmann seinen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler kauft, geht davon aus, dass er einen mindestens einjährigen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Autohaus für Sachmängel hat. Ein solcher Anspruch besteht, wenn das Autohaus Verkäufer des Fahrzeuges ist. In diesem Fall kann der Gewährleistungsanspruch auch nicht durch Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden..  » mehr

 



Das nachfolgende Formular eines Kfz - Kaufvertrags für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges können Sie sich kostenlos downloaden. Das Formular umfasst 4 Seiten. Bitte beachten Sie: Dieser Kfz-Kaufvertrag gilt nur für den privaten Autoverkauf. Der in diesem Kaufvertrag enthaltene Ausschluss der Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistungsausschluss) kann ein Unternehmer nicht wirksam ausschließen.  » mehr

 



Hier haben Sie die Möglichkeit, die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug zu ermitteln. Der Rechner berücksichtigt die Hubraum-sowie die CO2-Besteuerung. Hinweis: Das Ergebnis stellt keine Auskunft über Ihre persönliche Steuerschuld dar. Diese wird vom Finanzamt im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung durch Steuerbescheid festgesetzt  .  » mehr

 



Eine Fahrzeughalterin hatte einen stark gebrauchten Pkw für 200 Euro erworben und das Fahrzeug knapp 5 Monate selbst gefahren, als an dem Fahrzeug ein technischer Schaden auftrat, der sich nicht mehr lohnte zu reparieren. Die Halterin des Autos verschenkte deshalb das Fahrzeug zum Ausschlachten. Über die Schenkung wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Das Fahrzeug nahm der Erwerber auch mit..  » mehr

 



Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, sich kostenlos einen aktuellen Orientierungswert Ihres Fahrzeugs ab Baujahr 1992 ermitteln zu lassen. Der ermittelte Wert entspricht dem Händlereinkaufswert inkl. der MwSt. Den Wert des Fahrzeuges können Sie entweder anhand des Kfz-Scheins/Briefs oder ohne Kfz-Papiere durch Auswahl aus einem Pulldown-Menü ermitteln. Wertbeeinflussende Faktoren wie z.B..  » mehr

 



Über unsere Kennzeichenabfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ihr Wunschkennzeichen online anzufragen. Geben Sie dazu den/die Buchstaben in dem weißen Suchfeld des Kfz-Kennzeichens ein und klicken auf die Deutschlandflagge. .  » mehr