IHR ANWALT VOR ORT

 

sag's weiter:

Home > Zweiräder > besondere Fahrradbahnen

besondere Verkehrsbahnen für Fahrradfahrer



Leitlinien (Zeichen 340, unterbrochene Fahrbahnmarkierung) können als Schutzstreifen für Fahrradfahrer angelegt werden. Schutzstreifen werden immer am rechten Fahrbahnrand angelegt. Aus dem Rechtsfahrgebot ergibt sich für den Fahrradfahrer auch die Benutzungspflicht des Schutzstreifens. Im Gegensatz zu dem Radfahrstreifen muss ein Schutzstreifen nicht besonders markiert sein..  » mehr

 



Einbahnstraßen können für den Radverkehr durch das unten aufgeführte Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ oder durch Zusatzzeichen „Radfahrer in beide Richtungen frei“ (Zeichen 1000- 32 / 1000 – 33) auch in Gegenrichtung geöffnet werden. Das Zusatzzeichen wurde zum 01.09.2009 neu gestaltet..  » mehr

 



Beginn Fahrradstraße Ende Fahrradstraße 1995 wurde die Fahrradstraße eingeführt. Der Beginn einer Fahrradstraße wird durch das Zeichen 244.1 und das Ende durch Zeichen 244.2 (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) gekennzeichnet. Die Fahrradstraße ist Fahrradfahrern und Fußgängern vorbehalten..  » mehr

 



Ein Radweg (Zeichen 237), ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) oder ein getrennter Fuß- und Radweg (Zeichen 241) hat der Radfahrer zu benutzen. Dies gilt auch für den Radsportler. Die Fahrbahn darf nur im Ausnahmefall benutzen werden. Bei einem Radweg handelt es sich um einen Sonderweg für Radfahrer. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Radweg nicht benutzen, insbesondere nicht auf dem Radweg parken oder halten..  » mehr

 



Wege, die den Fußgängern vorbehalten sind (Zeichen 239, Fußgänger), dürfen mit dem Fahrrad nicht befahren werden. Ein Gehweg kann jedoch durch Zusatzzeichen "Radfahrer frei" für den Radverkehr frei gegeben werden. Radfahrer dürfen den Fußweg mitbenutzen, müssen jedoch besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren..  » mehr

 



Dabei handelt es sich um einen Aufstellbereich für Fahrradfahrer, der an Lichtzeichenanlagen vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge angelegt ist. Eine erste Haltelinie befindet sich unmittelbar vor der Ampelanlage und eine weiteren Haltelinie in einigem Abstand dahinter für die Kraftfahrzeuge. Der Bereich zwischen den beiden Haltelinien ist der Aufstellbereich für die Radfahrer. Auf diese Weise können sich Radfahrer bei Rotlichtphase vor den Kraftfahrzeugen aufstellen..  » mehr

 



Eine weitere Variante eines Sonderweges für Radfahrer ist der Radfahrstreifen. Hierbei handelt es sich um einen parallel zur Fahrbahn verlaufenden Weg, der durch eine mindestens 25 cm breite durchgezogene weiße Linie (Zeichen 295) von der Fahrbahn getrennt ist   Ein Radfahrstreifen wird wie der Radweg mit Zeichen 237 gekennzeichnet..  » mehr

 



Sonderfahrstreifen Sonderfahrstreifen, die Linienbussen vorbehalten sind, können für den Radverkehr durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Fahrradfahrer dürfen in diesem Fall die Busspur mitbenutzen. Zebrastreifen: An Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrecht. Kraftfahrzeuge müssen Fußgängern, welche die Straße erkennbar überqueren wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen..  » mehr