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Haftungsquote Fahrradfahrer / Fußgänger.  » mehr


Urteile zu Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Fahrrad. Helmpficht, ordnungsgemässes Licht, Alkohol aum Lenker, Rote Ampel.  » mehr


(14.11.2011) » (AuV) Das LG München hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Licht beim Fahrrad ausreichend ist. Zwei Fahrradfahrer waren nachts zusammen gestoßen. Der eine Radfahrer hatte eine Aufstecklampe an seinen Lenker, der andere eine Stirnlampe an seinem Helm. Das Gericht sah bei beiden Fahrradfahrern ein Verschulden, da ein Fahrrad nur mit einem dynamobetriebenen Fahrradlicht ordnungsgemäß und ausreichend beleuchtet ist..  » mehr


(14.11.2011) » Nach § 23 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Das Gesetz spricht von dem Fahrzeugführer. Damit sind alle Personen gemeint, die ein Fahrzeug führen..  » mehr


(14.11.2011) » Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. In einem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte der Inhaber einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (Klasse 3 (alt) / Klasse B (neu)) auf einer öffentlichen Straße ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,32 Promille geführt.   Im strafgerichtlichen Verfahren war er deshalb wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt worden..  » mehr


Bußgelder Fahrradfahrer.  » mehr


(14.11.2011) » Inliner und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge. Für sie gelten die Vorschriften für den Fußgänger entsprechend (§ 24 StVO). Inline- und Rollschuhfahrer müssen somit den Gehweg benutzen (§ 25 StVO). Die Benutzung eines Radweges als Sonderweg für Fahrradfahrer ist somit verboten. Außerorts müssen Inliner und Rollschuhfahrer den linken Fahrbahnrand benutzen, wenn es an einem Gehweg fehlt..  » mehr


(14.11.2011) » Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können..  » mehr


(14.11.2011) »   Nach dem Gesetz ist das Tragen eines Helmes beim Fahrradfahren mit Ausnahme im Profisport derzeit noch keine Pflicht. Da das Helmtragen demnach eine freiwillige Angelegenheit ist, vertrat man bisher die Rechtsauffassung, dass einem Fahrradfahrer ohne Helm im Fall eines Unfalls keine Teilschuld angelastet werden kann. So auch das Oberlandesgericht Hamm (AZ 27 U 93/00) im Fall eines Fahrradfahrers, der mit einem Hund zusammen gestoßen und schwer gestürzt war..  » mehr


Früher war ein Fahrrad einfach nur ein Fahrrad. Irgendwann unterschied man die Fahrräder nach ihrem Einsatzbereich als Rennrad, Mountainbike, Trekking- oder auch als BMX-Rad. Heute kommt dank modernster Antriebstechiken das Elektrofahrrad, E-Bike oder Pedelec dazu. Doch was ist von den motorbetriebenen Fahrrädern verkehrsrechtlich eigentlich noch Fahrrad und was schon Kraftfahrzeug..  » mehr