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Unfall - was tun / Unfallfragebogen



Bei Haftpflichtschäden (Verkehrsunfall) ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, einen Anspruch anzuerkennen, ohne zuvor die Zustimmung der Versicherung einzuholen. Eine schriftliche Erklärung, in der ein Unfallbeteiligter anerkennt, dem Unfallgegner den Unfallschaden zu ersetzen, stellt eine umfassende Regelung der Unfallfolgen dar. Mögliche eigene Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner werden dadurch ausgeschlossen..  » mehr

 



Unfall - was Sie auf keinen Fall tun sollten Wollen Sie Rechtsnachteile und finanzielle Einbussen vermeiden, sollte Sie sich nach einem Verkehrsunfall an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden und mit ihm die Unfallregulierung besprechen. Folgende Dinge sollten Sie auf keinen Fall machen: 1. Gestehen Sie am Unfallort nicht Ihre Schuld ein und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein..  » mehr

 



9 Regeln, die nach einem Verkehrsunfall unbedingt beachtet werden sollten. Regel 1: Sofort Anhalten Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbewehrt. Verlässt ein Unfallbeteiligter unerlaubt den Unfallort, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen..  » mehr

 



Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden sofort seiner Versicherung zu melden (Obliegenheit). Ein Versicherungsnehmer, der nach einem Autounfall untätig bleibt und den Vorfall nicht seiner Versicherung meldet, handelt grob fahrlässig und muss für den von ihm verursachten Schaden allein aufkommen. Im konkreten Fall hat eine Autofahrerin nach einem Autounfall nichts unternommen..  » mehr

 



Nach einem Unfall ist es für den Geschädigten wichtig, die wesentlichen Unfalldaten zu sichern. Mit dem folgenden Unfallfragebogen werden die zur Regulierung des Unfallschadens notwendigen Daten erfasst. Der Unfallfragebogen steht Ihnen im word- und im pdf-Dateiformat zur Verfügung. Im pdf-Format benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie sich kostenlos unter www.adobe.de downloaden können..  » mehr