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(31.07.2010) »
Alkohol ist das eine verkehrsrechtliche Problem, das andere, gerade bei jungen Autofahrern immer stärker werdende Problem, stellt der Drogenkonsum im Straßenverkehr dar.
Nach § 316 StGB (Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.. » mehr Das Landgericht Freiburg hat eine Frau wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und ihr die Fahrerlaubnis entzogen, weil sie zu viel Cola light getrunken hatte. Die Frau machte eine Diät. » mehr (01.12.2010) » Beim Drogenschnelltest wird etwas Urin auf einen Teststreifen gegeben. Falls ein Drogenkonsum stattgefunden hat, verfärbt sich der Teststreifen nach einigen Minuten. Für verschiedene Drogen gibt es jeweils verschiedene Teststreifen.
Die meisten Drogen sind im Urin viel länger nachweisbar als im Blut. Regelmäßiger Konsum von Cannabis ist im Urin bis zu 3 Monaten nachweisbar, mäßiger Konsum immerhin noch ca.20 Tage.. » mehr (01.12.2010) »
Medikamente und Autofahren - Wenn Sie Medikamente nehmen müssen, informieren Sie sich zuerst über die möglichen Folgen auf das Fahrverhalten. Lesen Sie den Beipackzettel oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Schlaf- und Beruhigungsmittel verlängern die Reaktionszeit ganz erheblich. Besonders bedenklich sind Benzodiazepine und Barbiturate.
Husten-Mittel enthalten häufig Codein und haben dieselbe Wirkung wie Schlaf- und Beruhigungsmittel.. » mehr
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