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Das Verkehrszentralregister („Flensburger Sündenkartei“), nicht zu verwechseln mit dem Fahrerlaubnisregister und dem Bundeszentralregister, wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Im Verkehrszentralregister werden Entscheidungen und Punkten über Kraftfahrer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfasst..  » mehr


(27.02.2012) » Wer auf seine Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet, behält seine Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR). Ein Autofahrer wurde von der Führerscheinbehörde wegen zahlreicher Verkehrsverstöße aufgefordert, eine MPU (medizinisch-psychologisches Gutachten) zum Nachweis seiner Fahreignung vorzulegen, andernfalls müsse ihm seine Fahrerlaubnis entzogen werden..  » mehr


Flensburg ist gnadenlos! Wer in der Verkehrssünderkartei 18 Punkte erreicht, der muss den Führerschein abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich die Punkte angesammelt haben. Ein Autofahrer hatte beim Veraltungsgericht einen Eilantrag gegen die Anordnung der Führerscheinbehörde gestellt, die Fahrerlaubnis abzugeben. Der Autofahrer hatte ohne gültigen Parkschein geparkt und hierfür Punkte in Flensburg erhalten. Zusammen mit den bereits angesammelten Punkten war sein Kontingent von 18 Punkten voll..  » mehr


(01.12.2010) » Das Fahrerlaubnisregister, nicht zu verwechseln mit dem Verkehrszentralregister, wird bis spätestens 31. Dezember 2005 als zentrales Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. In der Zwischenzeit werden noch örtliche Fahrerlaubnisregister geführt..  » mehr