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Unfall mit Mietwagen - Anruf beim Vermieter wichtiger als Erste Hilfe
![]() Ein Mann hatte einen Mietwagen angemietet. Der Mietvertrag schrieb vor, dass im Falle eines Unfalls der Autovermieter sofort zu unterrichten ist, andernfalls eine Vertragsstrafe bis zu 850.- € drohe. Es kam wie es kommen musste. Der Mieter hatte mit dem Mietwagen einen Unfall, bei dem auch ein Kind verletzt wurde. Statt sich vertragsgemäß zu verhalten, kümmerte sich der Mieter zunächst um das verletzte Kind und begleitetet es auch mit ins Krankenhaus. Der Anruf beim Vermieter erfolgte daher erst etwa eine Stunde nach dem Unfall. Der Vermieter verklagte den Mieter daraufhin vor dem Amtsgericht auf Schadenersatz und bekam Recht, weil der Mietvertrag eine klare Regelung für den Fall eines Unfalls vorsah.
Der BGH korrigierte die Entscheidung und stellte klar, dass es nach einem Unfall natürlich Handlungsprioritäten gebe, wozu selbstverständlich gehöre, sich zuerst um die Opfer zu kümmern. Im besonderen Fall kam noch hinzu, dass der Mieter nicht schuldhaft gehandelt hat und dem Autovermieter auch kein Schaden durch den „verspäteten“ Anruf entstanden war, BGH XII ZR 213/05.
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