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Schlaglöcher - die Gefahr danach
Ausbrüche, umgangssprachlich auch Schlaglöcher genannt, entwickeln sich durch den Wechsel von Frost- und Tauperioden, wenn eindringendes Wasser gefriert und den Asphalt aufsprengt. Grundsätzlich tragen die Städte und Gemeinden für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze die so genannte Verkehrssicherungspflicht, da sie die Straßenbaulastträger sind. Für eine Gemeindestraße ist also die Gemeinde, für eine Kreisstraße der Landkreis, für eine Bundesautobahn der Bund zuständig. Deshalb muss der Straßenbaulastträger die Straßen regelmäßig kontrollieren. Gefahrenstellen müssen beseitigt oder zumindest vor ihnen gewarnt werden. Das LG Coburg (Az. 12 0 414/01) wies den Schadenersatzanspruch einer Frau unter anderem mit der Begründung zurück, dass es keinen Anspruch auf einen schlechthin gefahrenfreien Zustand der Straße gebe. Auf Nebenstrecken mit geringerem Verkehrsaufkommen müsse zwar weniger auf andere Fahrzeuge, dafür aber mehr auf die Straße selbst geachtet werden. Die Frau hatte von der Gemeinde Reparaturkosten an ihrem Fahrzeug in Höhe von 500 Euro gefordert. Nach der Straßenverkehrsordnung hat jeder Autofahrer im Übrigen seine Geschwindigkeit den Straßenverkehrsverhältnissen anzupassen. Verkehrsteilnehmer sind mit einsetzendem Tauwetter gut beraten, vorausschauend zu fahren; denn sobald Eis und Schnee geschmolzen sind, treten die Frostschäden zu Tage.
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(maf) Der Winter ist zwar langsam auf dem Rückzug, doch damit lauern für den Verkehrsteilnehmer neue Gefahren – Schlaglöcher.
Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, haben die Bürger ein Recht auf Schadenersatz. Soweit die Theorie: In der Praxis stoßen die Geschädigten mit ihren Forderungen jedoch oft auf taube Ohren. Meist bleibt nur der Weg zum Anwalt oder sogar zum Gericht. Problematisch ist die Sache, da der Umfang der Verkehrssicherungspflicht nicht gesetzlich geregelt ist. Was im Einzelnen zu veranlassen ist, wird unterschiedlich bewertet. Des Weiteren ist es schwierig, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht später auch wirklich nachzuweisen. Hier empfiehlt sich, wie bei jedem Schadenereignis, die Situation fotografisch zu dokumentieren, Maße aufzunehmen, Zeugen festzuhalten und den Schaden sofort der zuständigen Behörde zu melden. Kann man den Nachweis erbringen, dass die zuständige Behörde von dem gefährlichen Schlagloch Kenntnis hatte und pflichtwidrig nicht reagierte, hat man vor Gericht gute Chancen, seine Schadenersatzansprüche durchzusetzen. In der Regel werden die Straßen jedoch durch Streckenkontrollen regelmäßig überprüft und Gefahrenstellen, wenn auch nur provisorisch, ausgebessert. Auch durch entsprechende Beschilderung kann der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden.