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Schnee-Dach
Immer wieder trifft man Autofahrer, die mit einer weißen dicken Schneedecke auf dem Autodach unterwegs sind. Ist dies erlaubt oder muss Schnee auch vom Autodach entfernt werden? Ja ! Geregelt ist dies in § 23 StVO -sonstige Pflichten des Fahrzeugführers-. Dieser hat dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist. Hierzu zählt auch die Verkehrssicherheit. Durch die Schneedecke auf dem Fahrzeug ist die Verkehrssicherheit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro geahndet werden kann. Man muss sich nur vorstellen, was passiert, wenn eine Eisplatte oder eine Lawine von einer Lkw-Plane rutscht und auf den nachfolgenden Verkehr prallt. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass beim Bremsen der Schnee auf die Frontscheibe rutscht und der Fahrer im "Blindflug" weiterfährt. Im Einzelfall kann die Polizei deshalb anordnen, dass der Fahrer sein Fahrzeugdach oder die Lkw-Plane von hohem Schnee oder Eisplatten befreit. Im Falle eines Unfalls kann es bei der Schadensregulierung zu Problemen mit der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung kommen, da das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht verkehrssicher war. Bei leichtem Pulverschnee auf dem Dach muss von keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden. In diesem Fall muss der Schnee nicht entfernt werden.
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