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Sommerreifen - nicht im Winter!
mit Winterreifen mit Sommerreifen Obwohl es in Deutschland zur Zeit noch kein Gesetzt gibt, das im Winter Winterreifen vorschreibt, kann die Kasko-Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall die Leistung verweigern. Die Rechtssprechung sieht es als grob fahrlässig an, wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und hat der Kasko-Versicherung Recht gegeben, als sie die Leistungen verweigerte, nachdem ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen einen selbstverschuldeten Unfall verursachte.
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Bereits ab Temperaturen unter 7 ° C fahren Sie mit Sommerreifen nicht mehr sicher. Die Gummimischung des Reifens verändert sich, das Fahrzeug verliert an Bodenhaftung und der Bremsweg wird erheblich länger. Dies gilt nicht nur auf verschneiter oder vereister Fahrbahn.