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Schneeketten

Verkehrszeichen 268 der StVO schreibt zwingend Schneeketten vor. Für alle Fahrzeuge ohne Ketten ist an diesem Verkehrszeichen Endstation. Dies gilt für sämtliche Fahrzeuge, gleichgültig, ob sie mit Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sind und gilt auch für Allradfahrzeuge. 
Wer ohne Schneeketten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. 

Aber auch wo keine Schneekettenpflicht vorgeschrieben ist, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen einen Unfall haben. Die Kasko-Versicherung wertet ein solches Verhalten als grob fahrlässig.