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Nothaltebucht Pannenbucht Tunnel

Mit Gültigkeit zum 01.08.2006 wurden folgende zwei Verkehrszeichen eingeführt.

Zeichen 327: Tunnel

Im Tunnel ist Abblendlicht vorgeschrieben und das Wenden verboten.

Zeichen 328: Nothalte-/ Pannenbucht

Halten und Parken ist nur bei einem Notfall gestattet.

Verstöße werden wie folgt geahndet:

Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren:

... andere dadurch gefährdet:

 

... mit Sachbeschädigung: 

Im Tunnel gewendet:

In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten:

In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt: 

10 €

15 €

 

35 €

40 € 1Punkt

20 €

25 €