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Einbahnstraße

In Einbahnstraßen ist den Verkehrsteilnehmern die Fahrtrichtung durch Verkehrszeichen 220 vorgeschrieben.

Sofern nicht ausdrücklich eine Ausnahme zugelassen ist, dürfen auch Radwege nur in der vorgeschriebenen Richtung befahren werden. 

Auch für Fußgänger gilt die vorgeschriebene Richtung, wenn sie Fahrzeuge mitführen.

In Einbahnstraßen ist das Halten und Parken auch auf der Gegenseite gestattet, Straßenbahnen dürfen ausnahmsweise auch links überholt werden.

Die Einfahrt in die Einbahnstraße  ist von der Gegenseite durch Zeichen 267 gesperrt