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Insassen-Unfallversicherung
Insassen eines Fahrzeuges genießen heute vollen Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Früher griff der Versicherungsschutz eines Insassen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung nur, wenn ein verschuldeter Unfall vor lag. Verschuldete ein Fahrer einen Unfall, so hatte die Pflichtversicherung die Schäden der Mitfahrenden in gleicher Weise zu ersetzen, wie wenn Personen außerhalb des Fahrzeugs durch den Unfall zu Schaden gekommen wären.

Die Insassenunfallversicherung hatte früher deshalb für den Fall eines unverschuldeten Unfalls Bedeutung. Platzte z. B. ein Reifen, ohne dass den Fahrer ein Verschulden traf und wurden dadurch Insassen verletzt, dann haftete die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters nicht. In diesem Fall erhielten die Insassen nur dann Schadensersatz, wenn eine Insassenunfallversicherung bestand.

Heute sind die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen erheblich erweitert. Insassen haben jetzt auch Anspruch auf Schadensersatz, wenn niemand an einem Unfall Schuld trägt.  Eine Insassenunfallversicherung ist aus heutiger Sicht überflüssig.