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(01.12.2010) » Entzieht ein Strafgericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, dass die Verwaltungsbehörde für eine bestimmte Dauer keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf (Sperrfirst). Besitzt der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperrfrist angeordnet.
Die Frist beträgt sechs Monate bis zu fünf Jahren. In besonderen Fällen kann die Sperrfrist auf Lebenszeit angeordnet werden.. » mehr (02.05.2010) » Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Im Rahmen der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist auch das Verfahren über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) überarbeitet worden.
Die Begutachtungsstelle für Fahreignung – bisher medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle – erstellt das MPU-Gutachten über die Eignung und Befähigung einer Person, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.
Anlass für eine Begutachtung ist dann gegeben, wenn einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde und dieser eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Ein häufiger Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang mit Fahren nach Alkoholgenuss gegeben.
. » mehr (18.01.2012) » Wer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen hat,
hat zuvor ein Kontrollprogramm zu durchlaufen, in dem er seine Abstinenz zum Alkohol, Drogen oder Tabletten nachweist.
Der Betroffene hat dazu in der Regel über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu belegen, dass er "trocken" ist.. » mehr
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