IHR ANWALT VOR ORT
Alles richtig gemacht und trotzdem muss man haften
Fotografieren während der Fahrt - mal verboten - mal erlaubt
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MPU / Sperrfristverkürzung
(wdr) Im Rahmen der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist auch das Verfahren über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) überarbeitet worden.
Die Begutachtungsstelle für Fahreignung – bisher medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle – erstellt das MPU-Gutachten über die Eignung und Befähigung einer Person, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.. » mehr
Entzieht ein Strafgericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, dass die Verwaltungsbehörde für eine bestimmte Dauer keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf (Sperrfirst). Besitzt der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperrfrist angeordnet.
Die Frist beträgt sechs Monate bis zu fünf Jahren. In besonderen Fällen kann die Sperrfrist auf Lebenszeit angeordnet werden.. » mehr
