|
WERBUNG
Rechnen Sie mit uns!
KFZ-Kaufvertrag
WERBUNG
|
||||||
Alkohol und Unfallflucht Regress (doppelter) / Regressaddition
Wer als Autofahrer in alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursacht und anschließend eine Unfallflucht begeht, indem er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, hat mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen.
Strafrechtlich wird er sich wegen der Trunkenheitsfahrt und der Unfallflucht zu verantworten haben. Neben einer Haft- oder Geldstrafe wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Daneben wird auch seine Haftpflichtversicherung an ihn herantreten und von ihm Regress fordern. Damit noch nicht genug. Der Autofahrer erhält auch die Schäden an seinem eigenen Auto nicht durch seine Kaskoversicherung ersetzt, da Schäden am eignen Fahrzeug bei einer Trunkenheitsfahrt wie auch bei einer Unfallflucht nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind. Die Kaskoversicherung wird uneingeschränkt leistungsfrei.
|

