|
WERBUNG
Rechnen Sie mit uns!
KFZ-Kaufvertrag
WERBUNG
|
||||||
Nutzungsausfallentschädigung
Kann infolge eines unverschuldeten Unfalls der Geschädigte sein Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen und verzichtet er auf ein Mietfahrzeug, so hat er Anspruch auf so genannten Nutzungsausfall. Nutzungsausfall gibt es für Pkw, Motorrad, Wohnmobil und selbst für ein Fahrrad. Die Höhe des Anspruchs ist von der Fahrzeugart sowie der Fahrzeugklasse abhängig und beginnt bei 5.- €/Tag für Fahrräder und reicht bis über 100.- €/Tag für Nobelkarossen. Die Nutzungspauschalen werden jährlich neu ermittelt und orientieren sich an neuwertige Fahrzeuge. Bei älteren Fahrzeugen wird daher häufig nicht die volle Nutzungspauschale erstattet. Das OLG Hamm (SP 2000, 167) sprach jedoch einem Geschädigten die volle Nutzungspauschale für sein 9 Jahre altes Fahrzeug zu. Nutzungsausfall kann nur beanspruchen, wer sein Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen kann, weil es beispielsweise nicht mehr verkehrssicher ist oder sich zur Reparatur in der Werksatt befindet. Wird das Fahrzeug in Eigenreparatur instand gesetzt, hängt die Geltendmachung von Nutzungsausfall davon ab, dass nachgewiesen wird, dass während der Zeit der Reparatur der Wille bestand, das Fahrzeug zu nutzen. Kein Nutzungsausfall kann geltend gemacht werden, wenn nicht feststeht, ob das beschädigte Fahrzeug repariert wurde (BGH NJW 1976, 1396) oder wenn das Fahrzeug unrepariert weiter veräußert wurde. Nutzungsausfall ist für die gesamte Reparaturzeit (einschließlich der Zeit der Erstellung des Gutachtens) zu leisten. Dabei gehen in der Regel Verzögerungen während der Reparatur nicht zu Lasten des Geschädigten, da die Werkstätten nicht (Erfüllungs-)Gehilfen des Geschädigten sind (BGH NJW 1992, 203). Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist der Ausfallschaden in der Regel konkret zu ermitteln, indem der entgangene Gewinn, die Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder die Kosten eines Ersatzfahrzeuges anzusetzen sind. Die Praxis zeigt immer wieder, dass Werkstätten oder Mietwagenfirmen gerne ihre "Hilfe" bei der Unfallregulierung anbieten, dabei aber nicht auf die Nutzungsausfallentschädigung hinweisen, sondern dem Geschädigten direkt ein Mietwagen zur Verfügung stellen, weil "die Versicherung die Mietwagenkosten sowieso zu zahlen hat".
|

