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(01.12.2010) »   Wer einem anderen sein Fahrzeug beschädigt, hat dem Geschädigten grundsätzlich Ersatz des ihm entstanden Schadens zu ersetzen. Dieser Grundsatz wirft in der Praxis jedoch immer wieder die Frage auf, ob der Geschädigte sein Fahrzeug um jeden Preis reparieren lassen darf? Ein Beispiel: Pkw wurde beschädigt. Reparaturkosten 20.000.- €, Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall) 5.000.- €. Muss der Unfallverursacher (bzw..  » mehr


(04.07.2010) » Wer in einen von ihm unverschuldeten Unfall verwickelt wird, möchte seinen erlittenen Schaden erstattet bekommen. Darauf hat der Geschädigte einen Rechtsanspruch. Nach dem Gesetz ist der Schädiger nämlich verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtetet Umstand nicht eingetreten wäre (§ 249 Abs. 1 BGB). Um die Höhe und den Umfang des Schadens zu ermitteln, bedarf es häufig eines Gutachters..  » mehr


Bereits in dem sog. Porsche-Urteil (BGH VI ZR 398/02, Urteil vom 29.04.2003) hatte der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob ein Geschädigter, der fiktiv abrechnet - sein Fahrzeug also nicht repariert sondern die von einem Gutachter ermittelten Reparaturkosten geltend macht - die höheren Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt fordern darf oder nur die niedrigeren Sätze einer freien Werkstatt beanspruchen kann. Der BGH stellte sich in seiner Entscheidung klar auf die Seite des Geschädigten, indem er dem Geschädigten einräumte, bei der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen zu dürfen. Mit dem Porsche-Urteil gaben sich die Versicherungen jedoch nicht zufrieden und versuchten einen neuen Anlauf, den Geschädigten auf niedrigere Stundenverrechnungssätze zu verweisen. Im konkreten Fall handelte es sich um einen über 9 Jahre alten VW Golf mit einer Laufleistung von 190.000 km. Aber auch in der als„VW-Urteil“.  » mehr


Hersteller von Ersatzteilen geben gegenüber den Werkstätten und dem Ersatzteilhandel ihre unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) zu den einzelnen Ersatzteilen an. Diese (Verkaufs)Preisempfehlungen sind für die Werkstätten und den Ersatzteilhandel nicht bindend. Es steht ihnen frei, ihren eigenen Verkaufspreis zu kalkulieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Von dieser UPE geht der Gutachter bei seiner Schadensbewertung aus und rechnet darauf einen gewissen Preisaufschlag. Lässt der Unfallgeschädigte sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren.  » mehr


Wird jemand in einen Verkehrsunfall verwickelt, den er nicht zu verantworten hat und für deren Folgen keine Haftpflichtversicherung aufkommt, kann sich an den Entschädigungsfond wenden. Der Entschädigungsfond wird von den Kfz-Versicherungen finanziert und tritt bei Schadensfällen durch ein Kfz oder einen Anhänger ein, wenn.  » mehr


Schnell ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt. Glücklich, wenn nur Sachschaden zu beklagen ist. Ärgerlich, wenn es bei der Regulierung Probleme gibt. Ein solcher Problempunkt stellt immer wieder die unterschiedlichen Stundensätze (Arbeitslohn und Lackierkosten) der Werkstätten dar, insbesondere, wenn der Geschädigte fiktiv abrechnet, sein Fahrzeug also nicht reparieren lässt sondern die von einem Gutachter ermittelten Reparaturkosten geltend macht. Mit dieser Problematik hatte sich auch der BGH im sog. Porsche-Urteil.  » mehr


(01.12.2010) » Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug beschädigt und liegt kein Totalschaden vor, hat der Geschädigte gegenüber dem Unfallverursacher (bzw..  » mehr


(01.12.2010) »   Mit den heutigen technischen Möglichkeiten lässt sich ein Fahrzeug, das einen Unfall hatte, in den meisten Fällen wieder so in Stand setzen, dass dem Fahrzeug der Unfallschaden nicht mehr anzumerken ist. Trotz aller reparatur-technischen Möglichkeiten haftet einem Unfallwagen jedoch immer ein Makel an..  » mehr


(01.12.2010) » Kann infolge eines unverschuldeten Unfalls der Geschädigte sein Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen und verzichtet er auf ein Mietfahrzeug, so hat er Anspruch auf so genannten Nutzungsausfall. Der Nutzungsausfall stellt eine finanzielle Entschädigung für entgangenen Gebrauchsvorteil dar. Nutzungsausfall gibt es für Pkw, Motorrad, Wohnmobil und selbst für ein Fahrrad..  » mehr


(01.12.2010) » Wer sein Fahrzeug neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung auch Vollkasko versichert hat, kann nach einem Verkehrsunfall, an dem ihn ein Mitverschulden trifft, den eigenen Sachschaden regelmäßig nahezu vollständig ausgleichen, wenn er seinen Schaden sowohl über seine Vollkasko- als auch über die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert..  » mehr


(01.12.2010) » Wer nach einem Autounfall mit Totalschaden Ersatz für sein Fahrzeug verlangt, erhält von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Unter Wiederbeschaffungswert ist dabei der Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall zu verstehen, also der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug vor der Beschädigung gezahlt werden müsste..  » mehr


(01.12.2010) » Nach einem Bagatellunfall kann es für den Schädiger wirtschaftlich sinnvoll sein, den Unfallschaden des Geschädigten selbst, d.h. aus eigenen Mitteln, zu regulieren und nicht über seine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Durch die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung kann der erworbene Versicherungsrabatt verloren gehen, indem der Versicherte in eine ungünstigere Tarifgruppe zurückgestuft wird und u.U..  » mehr


(01.12.2010) » Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall) nicht, gibt es im Normalfall keine Probleme mit der Schadensabwicklung. Der Geschädigte kann konkret abrechnen (d.h. reparieren lassen und die Reparaturkosten von der Versicherung ersetzt verlangen) oder fiktiv auf der Basis des Gutachtens abrechnen (d.h. die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten (netto) verlangen)..  » mehr