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Radstreifen




Eine weitere Variante eines Sonderweges für Radfahrer ist der Radfahrstreifen. Hierbei handelt es sich um einen parallel zur Fahrbahn verlaufenden Weg, der durch eine mindestens 25 cm breite durchgezogene weiße Linie (Zeichen 295) von der Fahrbahn getrennt ist

 
Ein Radfahrstreifen wird wie der Radweg mit Zeichen 237 gekennzeichnet.

An Straßenkreuzungen,  Einmündungen, Grundstückszufahrten oder Bushaltestellen wird der Radfahrradstreifen durch eine Radwegefurt (zwei parallel verlaufende unterbrochene Breitstriche (25 cm breit) gekennzeichnet.