WERBUNG
 
 
Rechnen Sie mit uns!
 
KFZ-Kaufvertrag
PDF-Download
DOC-Download
 
 
WERBUNG
 
Gewährleistung

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) geht vor
An einem gebrauchten Pkw trat innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf des Fahrzeuges ein Getriebeschaden auf. Hierfür muss nach Ansicht des BGH (Az: VIII ZR 265/07) der Verkäufer eintreten, da ein Getriebe nach Auffassung des Gerichts bis zu 259.000 km halten muss. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Sachmangel vor, der vom Verkäufer innerhalb der Gewährleistungszeit auf eigene Kosten zu beheben ist.

 

Nachbesserungsversuch - zwei sind genug!
Ein Kunde kann sein Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, wenn es dem Autoverkäufer (Händler) auch nach dem zweiten Nachbesserungsversuch nicht gelingt, die Heckscheibe abzudichten, damit bei Regen kein Wasser in das Fahrzeug eindringt, OLG Karlsruhe, 12 U 112/04.