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Einkaufswagen - Parkplatz

Auf Parkplatz haften beide
Kommt es auf einem Parkplatz zu einer Kollision zwischen zwei Pkw, haften die Beteiligten meistens zu gleichen Teilen, sofern sich das alleinige Verschulden eines Beteiligten nicht klar beweisen lasse.
Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, keiner hat dort einfach freie Fahrt, AG Stadtroda, 2 C 835/00; OLG Oldenburg, 14 U 57/91.

Schäden durch Einkaufswagen - ein Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Privat-Haftpflichtversicherung?

Alle kennen das Malheur mit dem Einkaufswagen - der Einkaufwagen macht sich selbstständig und beschädigt ein anderes Auto. Welche Versicherung übernimmt aber den Schaden? Ist die Privat-Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig?

Ist egal, Hauptsache es zahlt überhaupt eine Versicherung, werden Sie vielleicht sagen. Dann übersehen Sie aber, dass bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einer erfolgten Schadensregulierung eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt und Sie in in den folgenden Jahren mit höheren Prämien rechnen müssen. Sie sehen, dass es bereits unter diesem Aspekt von Interesse ist, welche Versicherung den Schaden zu regulieren hat.

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist der Gebrauch eines Fahrzeuges nicht versichert. Hier ist allein die Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig.

Zum Gebrauch eines Kfz gehören neben dem Führen, sprich Fahren des Fahrzeuges auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbaren Vorbereitungen, wenn sie in einem räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Ladevorgang stehen. In diesem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Was aber zählt noch zum Be- und Entladen? Die Rechtssprechung ist hier nicht einheitlich. Zu folgenden Fallkonstellationen liegen Entscheidungen vor, welche Versicherung zuständig sind, wenn ein Einkaufswagen gegen ein fremdes Fahrzeug rollt:

Einkaufswagen rollt gegen fremdes Kfz: Kfz-Haftpflicht zuständig Privat-Haftpflicht zuständig
beim Verlassen des Einkaufsgeschäfts auf dem Weg zu den geparkten Fahrzeugen   OLG Hamm, zfs 91, 137
beim eigenen Kfz angekommen   AG Stuttgart, r+s 98, 105
beim Kfz-Schlüssel aus der Tasche holen AG Unna, 95, 251 LG Limburg, VersR 94, 464
beim Öffnen der Tür/Kofferraum des Kfz LG Bamberg, VersR 92, 1460 und LG Aachen, 5 S 477/89 LG Kassel, zfs 03, 301
beim Einladen in das Kfz AG Frankfurt, 301 C 769/03, LG Köln, 23 S 13/94 und LG Aachen, 5 S 477/89 LG Marburg, zfs, 94, 169 und AG Hamburg, zfs 92, 233
Einkaufswagen ist bereits entladen. Einkauf im Kfz wird umgeräumt   AG Lünen, 8 C 132/93 und AG Lünen, zfs 91, 91
Kfz ist bereits entladen und man entfernt sich bereits vom Pkw (2-3 Schritte)   OLG Köln, VersR 94, 49