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Drogen

längerer Zeitraum zwischen Drogenkonsum und Fahrtantritt

Liegt zwischen Drogenkonsum und der Autofahrt ein längerer Zeitraum, so kann nach herrschender Ansicht der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wegen fahrlässigen Verstoßes gegen § 24 a Abs. 2 StVG (Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.) entfallen.
Will das Gericht gleichwohl verurteilen, so hat es konkrete Ausführungen zu machen, woran der Beschuldigte hätte erkennen können, dass er noch unter der Wirkung des Rauschmittels stand.
In dem vom OLG Celle entschiedenen Fall hat der Beschuldigte eines Abends gegen 19:00 Uhr Cannabis konsumiert. Am Folgetag fuhr er gegen 17:50 Uhr – also knapp 23 Stunden später mit dem Fahrzeug. Bei einer Verkehrskontrolle wurden noch wirksame Rauschmittelbestandteile festgestellt (2,7 ng/ml Tetrahydrocanabinol-Gehalt), OLG Celle, 322 SsBs 247/08

Weitere Urteile hierzu:

OLG Zweigbrücken, Ss 178/08 (Zeitraum zwischen Drogenkonsum und Fahrt 2 Tage)
OLG Saarbrücken, NJW 07,309 (Zeitraum zwischen Drogenkonsum und Fahrt 28 Stunden)

Drogen - auch nach Passivrauchen von Drogen  ist der Führerschein weg
In einem unanfechtbaren Beschluss (Az: 10 S 427/04) hat der VGH Baden-Württemberg entschieden, dass einem Verkehrsteilnehmer auch dann der Führerschein entzogen werden kann, wenn er durch Passivrauchen von Cannabis nicht mehr fahrtüchtig ist.
Um den Führerschein wieder zu bekommen, muss der Betroffene in einer MPU (medizinisch-psychologisches Gutachten) nachweisen, dass er ein Jahr lang keine Drogen konsumiert hat.
Im konkreten Fall wurde einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem bei ihm eine erhöhte Konzentration Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt wurde. THC gehört zu dem Hauptwirkstoff von Haschisch, Cannabis und Marihuana und wirkt auf die Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit.
Der Betroffenen will vor dem Fahrantritt keine Drogen genommen haben, räumt aber ein, gelegentlich Drogen zu konsumieren. Vor Fahrantritt will er sich jedoch längere Zeit in einem Musikclub aufgehalten haben, in dem Cannabis geraucht wurde.

Drogen - Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Führerscheinbehörde entzieht einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis auch bei erstmaligem Drogenkonsum (insbesondere bei Konsum von Cannabis), auch wenn die Bußgeldbehörde wegen des selben Vergehens "nur" ein Fahrverbot von 1 Monat mit Punkten in Flensburg ausspricht.