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Arbeitsrecht

Kasko:
In einem Dienstwagenüberlassungsvertrag ist eine Regelung, wonach der Arbeitnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem vollkaskoversicherten Fahrzeug die Selbstbeteiligung in Höhe von 500.- € zu tragen hat, rechtswirksam.
Verursacht der Arbeitnehmer mit dem ihm vom Arbeitgeber überlassenen Dienstfahrzeug einen Unfall, den der Arbeitnehmer selbst verschuldet hat, dann kann der Arbeitgeber die Selbstbeteiligung vom Arbeitnehmer fordern, sobald die Vollkaskoversicherung den Schaden reguliert, ArbG Hamburg, 20 Ca 174/07.