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KFZ-Kaufvertrag
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Betriebserlaubnis
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/ h und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen –von bestimmten Ausnahmen abgesehen- durch eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung nachweisen, dass sie den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.
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