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Betriebserlaubnis

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/ h und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen –von bestimmten Ausnahmen abgesehen- durch eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung nachweisen, dass sie den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Um bei Serienfahrzeugen nicht für jedes einzelne Fahrzeug eine Betriebserlaubnis beantragen zu müssen, kann die Betriebserlaubnis allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis).