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Bußgeldverfahren in den Niederlanden
Verkehrsverstöße in den Niederlanden werden überwiegend per Bußgeldbescheid geahndet. Der Bußgeldbescheid wird grundsätzlich dem Halter des Fahrzeuges zugesandt. Das niederländische Recht kennt für Verkehrsverstöße bis auf wenige Ausnahmen die Halterhaftung. Danach hat der Halter eines Fahrzeuges die Bußgelder für Verstöße zu tragen, die mit seinem Fahrzeug begangen wurden, sofern der Halter ... Wird ein Bußgeld nicht fristgerecht gezahlt, erhöht es sich mit der ersten Mahnung um 25 % und mit der zweiten Mahnung um 50 %. Erfolgt auch dann keine Zahlung, muss mit der Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe und der Ausschreibung zur Fahndung gerechnet werden. Verjährung: Die Strafe kann zwei Jahre und acht Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden. Die von einer Kommune verhängte Buße wegen eines Parkversoßes unterliegen dem Steuerrecht und verjähren erst nach fünf Jahren.
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