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Bußgeldverfahren in Frankreich
Verkehrsverstösse werden in Frankreich entweder durch Anzeige (mit anschließendem Gerichtsverfahren) verfolgt oder durch ein Verwarnungsgeld. In besonderen Fällen kann auch eine kurze Haftstrafen ausgesprochen werden. Ahndet die Polizei einen Verstoß vor Ort, dann wird der Verstoß rechtskräftig abgeschlossen, wenn der Betroffene sofort bezahlt. Ist der Betroffene mit der Entscheidung nicht einverstanden, so hat er innerhalb von 30 Tagen nach dem Verstoß Rechtsmittel einzulegen. Grundsätzlich haftet in Frankreich der Fahrer für Verstösse im Straßenverkehr. Bei einfachen Verstößen im ruhenden Verkehr geht das französische Recht von einer Verantwortlichkeit des Halters aus. Neben der Halterhaftung im ruhenden Verkehr kennt das französische Recht die Halterhaftung u.a. auch bei Geschwindigkeitsübertretungen, Abstands- und Rotlichtverstöße sowie Missachtung von Stoppschildern, indem der Halter für die Zahlung der Geldbuße herangezogen werden kann. Bei ausländischen Verkehrsteilnehmer (Personen ohne Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Frankreich) wird in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe des Verwarnungsgeldes verlangt, wobei im Anschluss daran zusätzlich mit einem Strafbescheid gerechnet werden muss. Verjährung: In Frankreich gibt es noch eine Besonderheit. Einer Tradition folgend wird nach jeder Prädidentschaftwahl Verkehrssündern für bestimmte Verkehrsdelikte Amnestie gewährt.
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