WERBUNG
 
 
Rechnen Sie mit uns!
 
KFZ-Kaufvertrag
PDF-Download
DOC-Download
 
 
WERBUNG
 
Kennzeichen, Saison- /Kurzzeitkennzeichenn, Inbetriebnahme eines Kfz

Bußgeld Inbetriebnahme eines Kfz, Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen

  Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot in Monaten Fs*
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kfz oder Zuges angeordnet oder zugelassen        
- obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war        
-- bei Lkw oder Omnibus 180 3    
-- bei anderen Kfz 90 3    
         
Inbetriebnahme eines Kfz, obwohl das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbringung von Fahrzeugen        
- bei Lkw oder Omnibus 270 3    
- bei anderen Kfz 135 3    
         
die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder des Zuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt        
- bei Lkw oder Omnibus 270 3    
- bei anderen Kfz 135 3    
         
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40 1    
Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet 50 1   s
Mit Saison-/Kurzzeitkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums fahren, Kfz ohne erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis in Betrieb genommen 50 3   s
Kfz außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zulassungszeitraums auf öffentlicher Straße abgestellt 40 3    
         
Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50 1    

*Für Fahranfänger mit Führerschein auf Probe: s = schwerwiegender Verkehrsverstoß