|
WERBUNG
Rechnen Sie mit uns!
KFZ-Kaufvertrag
WERBUNG
|
||||||
Missbrauch von Kennzeichen (§ 22 StVG)
Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe Wer ein Kfz oder einen Kfz-Anhänger mit einem gefälschten oder mit einem anderen amtlichen Kennzeichen versieht oder das amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, sofern die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (§ 22 StVG).
|

