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Fahren mit unversichertem Fahrzeug (§ 6 PfVG)
Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PfVlG) muss ein Kraftfahrzeug oder Anhänger, der im öffentlichen Verkehr betrieben wird, haftpflichtversichert sein, damit Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, finanziell abgedeckt sind.
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