Fahrerlaubnisregister
Das Fahrerlaubnisregister, nicht zu verwechseln mit dem Verkehrszentralregister, wird bis spätestens 31. Dezember 2005 als zentrales Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. In der Zwischenzeit werden noch örtliche Fahrerlaubnisregister geführt.
Im Fahrerlaubnisregister werden Daten über Bestehen, Art und Umfang von Fahrerlaubnissen und Führerscheinen sowie über gestohlene und in Verlust geratene Fahrerlaubnisse und Führerscheine gespeichert.
Ein Eintrag eines Fahrverbotes in das Verkehrszentralregister wird in das Fahrerlaubnisregister übernommen. So kann bei einer Verkehrskontrolle nicht nur geprüft werden, ob ein Kraftfahrer im Besitz der Fahrerlaubnis ist, sondern auch, ob gegen den Kraftfahrer ein Fahrverbot besteht.
Über den Inhalt des Fahrerlaubnisregisters können Privatpersonen Auskunft verlangen. Ab 31. Dezember 2005 erteilt die Auskunft auf schriftlichen Antrag ausschließlich das
Kraftfahrt-Bundesamt
-Fahrerlaubnisregister-
24932 Flensburg
www.kba.de
e-mail: kba@kba.de
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