Eignungsuntersuchung
Die Vorlage einer Eignungsbescheinigung (Gesundheitszeugnis) ist zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, C1 CE, C1E, D, D1, DE oder D1E sowie bei der Fahrgastbeförderung erforderlich.
Eine Eignungsuntersuchung kann die Behörde ferner dann fordern, wenn aus medizinischer Sicht Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Die Bescheinigung darf bei Antragstellung der Fahrerlaubnis nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Eignungsuntersuchung gibt Auskunft, ob beim Bewerber um eine Fahrerlaubnis körperliche oder geistige Einschränkungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis vorliegen.
Liegen Einschränkungen vor, kann die Verwaltungsbehörde zur Abklärung der Fahreignung weitere Untersuchungen verlangen, z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung.
Die Kosten der Untersuchungen hat der Bewerber selbst zu tragen.
|