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Begriffe / techn. Einrichtungen / Betriebserlaubnis / Sicherheit / Auflagen u.m.



Mit der Neuregelung des Zulassungsverfahrens von Kraftfahrzeugen durch die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV, in Kraft seit 01.03.2007) wurden auch die endgültige und die vorübergehende Stilllegung von Kfz neu geregelt. Beide Vorgänge werden jetzt von dem Begriff Außerbetriebsetzung (§ 14 FZV) erfasst. Gemeint ist damit die Abmeldung eines Fahrzeuges. Die Neuregelung hat wesentliche Änderungen mit sich gebracht..  » mehr

 



Neben der fest installierten Anhängerkupplung gibt es auch Anhängerkupplungen, bei denen der Kugelkopf mit einem einfachen Handgriff vom Fahrzeug abmontiert werden kann. Dies hat einige Vorteile gegenüber der fest montierten Anhängerkupplung, wie beispielsweise, dass man sich beim Beladen des Kofferraumes nicht an der Anhängerkupplung stößt oder seine Kleidung verschmutzt..  » mehr

 



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Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/ h und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen –von bestimmten Ausnahmen abgesehen- durch eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung nachweisen, dass sie den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen..  » mehr

 



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Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn sich der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht ermitteln lässt (§ 31 a StVZO). Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen..  » mehr

 



Kleintransporter, zB "Sprinter" (Mercedes) oder "Daily" von IVECO sind Lkw und nicht Pkw, wenn ihr zul. Gesamtgewicht über 3,5 t liegt. Nach der Rechtssprechung des BayOLG (1 ObOWi 219/03) kommt es nicht darauf an, was in den Fahrzeugpapieren unter Fahrzeug- und Aufbauart steht. Entscheidend ist die Straßenverkehrsordnung, die festlegt, dass der Grenzwert für Pkw bei 3,5 t zul. Gesamtgewicht liegt. Hieraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen..  » mehr

 



Kfz-Kennzeichen.  » mehr

 



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Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein..  » mehr

 



Beim Anfahren, Abbremsen oder in Kurven treten nicht zu unterschätzende Kräfte auf. Insbesondere bei plötzlichen und starken Bremsmanövern oder gar bei einem Unfall können ungesicherte Gegenstände außer Kontrolle geraten und zu einem gefährlichen Geschoß werden..  » mehr

 



Reifen.  » mehr

 



Schallzeichen (Hupe) und Leuchtzeichen (Lichthupe) darf nur geben - wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder - wer sich oder andere gefährdet sieht. Schallzeichen (Hupen) dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen darf demzufolge kurz Lichthupe gegeben werden, um dem Vorrausfahrenden seine Überholabsicht anzuzeigen..  » mehr

 



Sicherheitsgurt: Während der Fahrt müssen die vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein. Das gilt nicht für 1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung, 2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5..  » mehr

 



Der Haftpflichtverband der deutschen Industrie meldet, dass fast 70 % der LKW mit mangelhaft gesichertem Transportgut unterwegs sind und sich dadurch jährlich mehr als 2.300 Unfälle ereignen. Von den leistungsschwachen Gurten droht besonders bei einem plötzlichen Bremsmanöver oder Aufprall Gefahr, wenn der Zurrgurt die Ladung nicht ausreichend sichern kann und diese dann wie ein Geschoss durch den Laderaum fliegt und u.U. den Fahrerraum durchschlägt..  » mehr

 



Mit Ausnahme von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 30 km/h liegt, müssen Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsmessgerät (Tacho) ausgerüstet sein. Der Tacho muss im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers liegen. Der Tacho muss die Geschwindigkeit in km/h anzeigen. Ein Tacho darf mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen jedoch niemals weniger..  » mehr