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(30.11.2010) » Mit der Neuregelung des Zulassungsverfahrens von Kraftfahrzeugen durch die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV, in Kraft seit 01.03.2007) wurden auch die endgültige und die vorübergehende Stilllegung von Kfz neu geregelt. Beide Vorgänge werden jetzt von dem Begriff Außerbetriebsetzung (§ 14 FZV) erfasst. Gemeint ist damit die Abmeldung eines Fahrzeuges. Die Neuregelung hat wesentliche Änderungen mit sich gebracht..  » mehr


(27.06.2010) » Neben der fest installierten Anhängerkupplung gibt es auch Anhängerkupplungen, bei denen der Kugelkopf mit einem einfachen Handgriff vom Fahrzeug abmontiert werden kann. Dies hat einige Vorteile gegenüber der fest montierten Anhängerkupplung, wie beispielsweise, dass man sich beim Beladen des Kofferraumes nicht an der Anhängerkupplung stößt oder seine Kleidung verschmutzt..  » mehr


(18.07.2010) » Kleintransporter, zB "Sprinter" (Mercedes) oder "Daily" von IVECO sind Lkw und nicht Pkw, wenn ihr zul. Gesamtgewicht über 3,5 t liegt. Nach der Rechtssprechung des BayOLG (1 ObOWi 219/03) kommt es nicht darauf an, was in den Fahrzeugpapieren unter Fahrzeug- und Aufbauart steht. Entscheidend ist die Straßenverkehrsordnung, die festlegt, dass der Grenzwert für Pkw bei 3,5 t zul. Gesamtgewicht liegt. Hieraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen..  » mehr


Auf der Autobahn A 5 wurde ein polnischer Lkw-Zug an der Raststätte Breisgau angehalten und kontrolliert. Es lag der Verdacht nahe, dass er zu hoch beladen war. Eine Messung ergab, dass er mit 4,32 m zu hoch und mit 20,80 m zu lang war. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde ein sog. Gewinnabschöpfungsfall eingeleitet. Dies bedeutet in diesem Fall, dass der Firmenchef für jedes geladene Fahrzeug 200 € bei der zuständigen Bußgeldbehörde bezahlen muss. Bei 9 geladenen Fahrzeugen ergibt sich somit.  » mehr


(30.11.2010) » Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/ h und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen –von bestimmten Ausnahmen abgesehen- durch eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung nachweisen, dass sie den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen..  » mehr


Der Begriff der Betriebsgefahr hat nichts mit einer Gefahr für einen Betrieb im Sinne einer Firma zu tun. Im Verkehrsrecht bezeichnet die Betriebsgefahr die Gefahr, die von der Benutzung eines Kraftfahrzeuges ausgeht. Im Gesetz heißt dies: "Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen", § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind alle motorbetriebenen Landfahrzeuge, außer Schienenfahrzeuge (§ 1 Abs. II StVG). Beim Betrieb des Kfz.  » mehr


Muss ein Hund im Auto angeschnallt sein ? Eine Anschnallpflicht im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Aber ein Hund muss im Fahrzeug gesichert sein. Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist. Hunde geltend verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein..  » mehr


(30.11.2010) » Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn sich der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht ermitteln lässt (§ 31 a StVZO). Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen..  » mehr


(30.11.2010) » Schallzeichen (Hupe) und Leuchtzeichen (Lichthupe) darf nur geben - wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder - wer sich oder andere gefährdet sieht. Schallzeichen (Hupen) dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen darf demzufolge kurz Lichthupe gegeben werden, um dem Vorrausfahrenden seine Überholabsicht anzuzeigen..  » mehr


Die Hälfte aller im Straßenverkehr tödlich verletzten Kinder waren entweder nicht oder nicht richtig angeschnallt. Autokindersitze sind die Lebensretter Nr. 1, ohne Kindersitz steigt das Unfallrisiko um das 7-fache.  Ein Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht bei einem Kind mit 30 kg Gewicht einem Sturz aus dem dritten Stock auf einen Betonboden! In Anbetracht dieser Erkenntnis kann man nur an die Verantwortung der Fahrzeugführer appellieren, ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Sicherung der Kinder zu achten. Den besten Schutz.  » mehr




(30.11.2010) » Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein..  » mehr




(19.07.2010) » Beim Anfahren, Abbremsen oder in Kurven treten nicht zu unterschätzende Kräfte auf. Insbesondere bei plötzlichen und starken Bremsmanövern oder gar bei einem Unfall können ungesicherte Gegenstände außer Kontrolle geraten und zu einem gefährlichen Geschoß werden..  » mehr




(19.07.2010) » Der Haftpflichtverband der deutschen Industrie meldet, dass fast 70 % der LKW mit mangelhaft gesichertem Transportgut unterwegs sind und sich dadurch jährlich mehr als 2.300 Unfälle ereignen. Von den leistungsschwachen Gurten droht besonders bei einem plötzlichen Bremsmanöver oder Aufprall Gefahr, wenn der Zurrgurt die Ladung nicht ausreichend sichern kann und diese dann wie ein Geschoss durch den Laderaum fliegt und u.U. den Fahrerraum durchschlägt..  » mehr


(30.11.2010) » Sicherheitsgurt: Während der Fahrt müssen die vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein. Das gilt nicht für 1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung, 2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5..  » mehr


(30.11.2010) » Mit Ausnahme von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 30 km/h liegt, müssen Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsmessgerät (Tacho) ausgerüstet sein. Der Tacho muss im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers liegen. Der Tacho muss die Geschwindigkeit in km/h anzeigen. Ein Tacho darf mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen jedoch niemals weniger..  » mehr