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KFZ-Kaufvertrag
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(30.11.2010) » Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und wirkt nur zu Gunsten Dritter.
Besitzt ein Fahrer mehrere Fahrzeuge und beschädigt er ein anderes, aber eigenes Fahrzeug, ist die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig.
Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Verkehrsstraftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft und im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten geahndet. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.. » mehr Sie interessieren sich für die zu Kfz-Steuer eines Fahrezuges, das nicht von der Steuer befreit ist?
Mit dem Tool Kfz-Steuer können Sie die Steuer einfach und bequem errechnen. Die neue Kfz-Steuer setzt sich zusammen aus einem "Hubraumn"-Anteil, bemessen am Hubraum des Fahrzeugmotors, und einem CO2-Anteil, bemessen nach dem Emissionsausstoß des Fahrzeuges. Der Hubraumanteil errechnet sich je angefangene 100 cm³ Hubraum.. » mehr (18.06.2010) » (wdr, 2010-06-16) Gerade in den Sommermonaten zeigen sich alljährlich die Naturgewalten von ihrer besonderen Seite - Sturm, Hagel, Gewitter und Sturzregen treten oft ganz plötzlich und mit verheerenden Wirkungen auf.
Dort, wo solch ein Unwetter durchzieht, führt es immer wieder zu ganz erheblichen Schäden an Fahrzeugen bis hin zum Totalschaden.. » mehr (15.06.2010) » Fußball-Weltmeisterschaft 2010 - viele Fans zeigen Ihre Verbundenheit zu ihrem Team, indem sie klar Flagge zeigen.
An Balkonen, Häusern, im Garten und auch am Auto sieht man wieder die Farben der teilnehmenden Mannschaften.
Am Auto sollte der Einsatz während der Fahrt jedoch wohl überlegt sein. Die Fahnen und insbesondere die Halterungen sind in der Regel nicht für größere (Wind-)Belastungen ausgelegt.. » mehr (30.11.2010) »
Seit dem 01.03.1997 besteht die Möglichkeit, für ein Fahrzeug, das nicht das ganze Jahr betrieben werden soll, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Der Zulassungszeitraum für ein Saisonkennzeichen beträgt mindestens 2 und max. 11 Monate.
Außerhalb der Saison gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. In dieser Zeit darf mit dem Fahrzeug nicht gefahren und darf nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.. » mehr (30.11.2010) » Wird jemand in einen Verkehrsunfall verwickelt, den er nicht zu verantworten hat und für deren Folgen keine Haftpflichtversicherung aufkommt, kann sich an den Entschädigungsfond wenden.
Der Entschädigungsfond wird von den Kfz-Versicherungen finanziert und tritt bei Schadensfällen durch ein Kfz oder einen Anhänger ein, wenn
1. ein Unfallverursacher wegen Unfallflucht nicht ermittelt werden kann,
2.. » mehr (30.11.2010) » Insassen eines Fahrzeuges genießen heute vollen Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Früher griff der Versicherungsschutz eines Insassen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung nur, wenn ein verschuldeter Unfall vor lag. Verschuldete ein Fahrer einen Unfall, so hatte die Pflichtversicherung die Schäden der Mitfahrenden in gleicher Weise zu ersetzen, wie wenn Personen außerhalb des Fahrzeugs durch den Unfall zu Schaden gekommen wären.. » mehr (30.11.2010) » Bei einem Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Umfang, Art und Weise sind in den allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung geregelt.
Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, abzüglich eines vertraglich vereinbarten prozentualen Abschlages sowie einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.. » mehr (09.06.2010) »
Nach einer Mitteilung des Versicherungsgewerbes brennt in Deutschland alle acht Minuten ein Auto. Jeder vierte Fahrzeugbrand soll dabei inszeniert sein.
Nahezu 2/3 aller Kfz-Brandstiftungen werden in Berlin verübt, wobei davon weit über die Hälfte von politisch motivierten Extremisten begangen werden.. » mehr (30.11.2010) » Die Kaskoversicherung ist eine Fahrzeugversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Kaskoversicherung unterteilt sich in Voll- und Teilkaskoversicherung.
Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges mittels einer Doppelkarte ist zu beachten, dass der vorläufige Versicherungsschutz nicht automatisch auch den Kaskoschutz umfasst.. » mehr (30.11.2010) » Die Kaskoversicherung ist eine Fahrzeugversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug und unterteilt sich in Voll- und Teilkaskoversicherung.
Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges mittels einer Doppelkarte ist zu beachten, dass der vorläufige Versicherungsschutz nicht automatisch auch den Kaskoschutz umfasst. Die Doppelkarte gilt zunächst nur für einen vorläufigen Versicherungsschutz für die Haftpflichtversicherung und gilt nicht auch für den Kaskoschutz.. » mehr (30.11.2010) » Rechtsschutzversicherungen gibt es für die verschiedensten Rechts- und Lebensbereiche. Im Zeitalter des Massenverkehrs sollte sich jeder Fahrzeughalter zumindest den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung dringend überlegen.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht für Europa einschließlich den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie den Kanaren und Madeira.. » mehr (30.11.2010) » Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PfVlG) muss ein Kraftfahrzeug oder Anhänger, der im öffentlichen Verkehr betrieben wird, haftpflichtversichert sein, damit Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, finanziell abgedeckt sind.. » mehr (30.11.2010) » Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie gegenüber der Zulassungsbehörde den Nachweis erbringen, dass für das Kfz eine Haftpflichtversicherung besteht.
Der Nachweis wird regelmäßig durch Vorlage einer sog. Deckungskarte (früher "Doppelkarte") geführt.. » mehr (31.12.2011) » In der Silvesternacht bangen viele um ihr Auto. Herabfallende Raketenreste können Lackschäden verursachen, für die nicht in jedem Fall die Versicherung aufkommt.. » mehr
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