IHR ANWALT VOR ORT
Alles richtig gemacht und trotzdem muss man haften
Fotografieren während der Fahrt - mal verboten - mal erlaubt
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Unfall
Wer sich nach einem Verkehrsunfall als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.. » mehr
