IHR ANWALT VOR ORT

 

sag's weiter:

Home > Recht & Ordnung

Recht & Ordnung



.  » mehr

 



.  » mehr

 



Gem. § 828 BGB haften Kinder, die das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben, nicht für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen fahrlässig zufügen. Für Kinder unter 7 Jahren gilt damit, dass sie für den von ihnen angerichteten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können..  » mehr

 



.  » mehr

 



.  » mehr

 



Begeht jemand im Straßenverkehr eine Pflichtverletzung, die Strafcharakter hat, leitet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ein. Eine Verkehrsstraftat kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen..  » mehr