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illegales Straßenrennen
"Denn Sie wissen nicht, was sie tun!"  Wer kennt nicht die berühmte Wagenszene in dem gleichnamigen Film mit James Dean, wo sich zwei als Mutprobe auf ein Wagenrennen einlassen. 
In Deutschland sind Straßenrennen grundsätzlich verboten (§ 29 StVO). Wer ein solches illegales Straßenrennen fährt, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einen Monat Fahrverbot zu rechnen. Dazu kommen noch 4 Punkte in Flensburg.
Strafbar macht sich aber nicht nur der Fahrer des Rennens, sondern jeder, der sich an einem solchen Rennen beteiligt, also auch der Beifahrer. Mit 500 Euro und ebenfalls 4 Punkten in Flensburg wird der  Veranstalter eines illegalen Straßenrennens sanktioniert.
Zur Straftat wird ein solches Rennen, wenn es dabei zu einer Gefährdung von Personen oder Sachen kommt. Neben einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe folgen 7 Punkte in Flensburg und die mögliche Beschlagnahme der Fahrzeuge als Tatwerkzeug.
Darüber hinaus können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche kommen.
Aber auch die Führerscheinbehörde kann sich melden und von den Beteiligten eines illegalen Straßenrennens die Vorlage einer MPU fordern wegen Zweifel an der Eignung, im Straßenverkehr ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen. Kommt der Betroffenen der Aufforderung nicht nach oder besteht er die MPU nicht, wird die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.