|
WERBUNG
Rechnen Sie mit uns!
KFZ-Kaufvertrag
WERBUNG
|
||||||
Alkoholkontrollprogramm
Wer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen hat, hat zuvor ein Kontrollprogramm zu durchlaufen, in dem er seine Abstinenz zum Alkohol, Drogen oder Tabletten nachweist. Der Betroffene hat dazu in der Regel über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu belegen, dass er "trocken" ist. Dies geschieht, indem der Betroffene über einen zuvor festgelegten Zeitraum bei einem zugelassenen Institut zwischen vier und sechs Urinproben zur Untersuchung abzugeben hat. Beim Alkoholkontrollprogramm wird dabei der Urin auf EtG (Ethylglucuronid) untersucht, einem Abbauprodukt von Alkohol. Die Kosten je Untersuchung liegen bei mindestens 100,00 €. Um bei dem Kontrollprogramm ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen, wird der Betroffene kurzfristig und ohne Vorankündigung (in der Regel innerhalb eines Tages) zur Urinabgabe aufgefordert. Um Manipulationen zu verhindern, ist die Urinprobe unter direkter Sicht einer Überwachungsperson abzugeben. Versäumt der Betroffene unentschuldigt den angesetzten Termin, wird das Kontrollprogramm abgebrochen. Ohne den amtlichen Nachweis der Abstinenz wird in der Regel die MPU negativ ausfallen. Regelmäßig wird der Hausarzt für die Durchführung des Kontrollprogramms nicht in Frage kommen, weil hierbei strenge Untersuchungsbedingungen einzuhalten sind und es einer Akkreditierung seitens der Behörde bedarf. Das Ergebnis des Alkoholkontrollprogramms erhält dem Betroffenen in einem Abschlussbericht.
|


Wer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen hat,