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Durch das vollständige Inkrafttreten der EU Verordnung (EG) 1071/2009 zur europaweit einheitlichen Berufszugangsverordnung für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güter- und Personenkraftverkehr am 4. Dezember 2011 ergeben sich zahlreiche kleinere und zum Teil auch größere Veränderungen für die betroffenen Unternehmen. Nachfolgend geht es schwerpunktmäßig um die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem neuen Begriff „Verkehrsleiter“..  » mehr


Inhaber der verschiedenen Führerscheinklassen C bis D haben ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung abzulegen. Wird dies versäumt, so erlischt die entsprechende Führerscheinklasse. Neben der altersabhängigen Gesundheitsprüfung haben Kraftfahrer, die zu gewerblichen Zwecken Fahrten mit der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen, künftig alle fünf Jahre auch an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (kurz BKrFQG, gem. EU-Richtlinie 2003/59/EG) teilzunehmen und sich die Teilnahme in einem neuen Führerschein als Schlüsselnummer .  » mehr